Patientenverfügung

Wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht auch in gesundheitlich kritischen Lebensphasen

Was ist das?

Die Patientenverfügung wird in der Regel zusammen mit einer VorSORGEvollmacht erstellt.

Es geht darum, dass im Falle einer schweren Krankheit, Bewusstlosigkeit oder Koma ein Dritter für Dich handeln kann. Und dass die medizinischen Apparate von Deinem Bevollmächtigten abgestellt werden dürfen.

Ein Rechtsanwalt oder Notar sollte Dir bei der Abfassung helfen, da viele Fragen zu klären sind. Denn wenn Du nicht verstanden hast, was Du unterschreibst, kann das später zur Unanwendbarkeit oder Chaos führen.

 

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VorSORGEvollmacht

Sie soll Dir Sorgen ersparen, wenn Du selber nicht mehr handeln kannst. Dann soll eine Vertrauensperson für Dich handeln können und nicht eine fremde Person.

Die Patientenverfügung wird immer zusammen mit der Vorsorgevollmacht verfasst. VorSORGEvollmacht heißt, ich sorge vor für den Fall, dass ich selber nichts mehr entscheiden kann, weil ich schwer krank bin oder verwirrt. Ich werde dann Vollmachtgeber genannt. Ich bestimme eine oder besser 2 Vertrauenspersonen, die im Falle von Bewusstlosigkeit, Koma oder geistiger Verwirrung für mich handeln können. Diese Person heißt Bevollmächtigter. Das sollte eine Vertrauensperson sein. Sie sollte dich kennen, damit sie in deinem Sinne handeln kann.

Aber keine Angst. Wenn du selber Bevollmächtigter bist. Denn in der VorSORGEvollmacht sollte möglichst weitgehend geregelt sein, was du als Bevollmächtigter darfst.

Der Vollmachtgeber sollte nach Abfassung der VorSORGEvollmacht mit den Bevollmächtigten sprechen, was er sich vorstellt. Denn die Bevollmächtigten sollen auch unterschreiben.

Die Vertrauensperson bekommt auch das Recht, die Patientenverfügung umzusetzen und vom Arzt alle Auskünfte zu bekommen. 

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung regelt man, wie man im Falle einer schweren Krankheit medizinisch behandelt werden möchte. Sie wird vom Bevollmächtigten bei Ärzten und Krankenhaus durchgesetzt bzw. bekannt gemacht. Sie hat 2 Anforderungen: Individualität und Aktualität.

Individuell heißt, sie soll deine individuellen Wünsche an die medizinische Heilbehandlung erfüllen. Also was empfindest du als lebenswertes Leben? Wann möchtest du die Behandlung lieber abbrechen, wenn du es selber noch sagen könntest?

Dazu gehören Entscheidungen, ob und wie lange man noch wiederbelebt werden möchte? Wie lange möchte man im Koma liegen? 1 oder 6 Monate. Möchte man künstlich ernährt werden und wie lange. Wünschst du Sterbehilfe oder Organspende? Also es ist eine intensive Beschäftigung damit erforderlich, was man selber als noch zumutbar oder wünschenswert empfindet. Zahlreiche Anhaltspunkte und Beispielsfälle kann ich dir bei der Beratung mitgeben.

Aktuell heißt, die Patientenverfügung sollte nicht älter als 2 Jahre sein. Dazu kannst du eine bestehende Vollmacht auch alle 2 Jahre erneut mit aktuellem Datum unterschreiben.

Die Vorteile einer Patientenverfügung

Angehörige entlasten

Die Angehörigen müssen sich keine quälenden Fragen stellen und schwere Entscheidungen alleine treffen, wenn Du Deinen Willen in einer Patientenverfügung festgehalten hast.

Selbstbestimmung

Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird Dein Wille durchgesetzt, wenn Du geschäftsunfähig wirst. Und es kümmert sich kein Fremder um Dich.

Verpflichtet Ärzte

Eine Patientenverfügung ist verpflichtend. Ist Dein Wille schriftlich festgehalten und konkret, müssen die behandelnden Ärzte sich daran halten.

Infoveranstaltungen

Habe ich Dein Interesse geweckt? Besuche mich gerne auf einer Infoveranstaltung. Ich halte regelmäßig Vorträge zum Thema Patientenverfügungen, Erbrecht und Immobilienrecht.

Auf Anfrage halte ich diese auch gerne für Privatgruppen, Vereine oder Verbände indivduell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten.
Sie erreichen mich per Email oder Telefon.

Eine Übersicht der kommenden Veranstaltungen findest Du hier.

 Patientenverfügung im Video erklärt

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Denn VorSORGE lässt Dich sorglos schlafen.