Bankrecht

Unabhängige Beratung durch eine ehemalige Bankjuristin

Was bedeutet Bankrecht?

Das Thema Bankrecht ist vielseitig und kann einen Laien leicht vor Herausforderungen stellen. Wenn du erstmal wissen willst, was dein Recht ist, weiß ich Bescheid und kann dich ausführlich beraten. Wenn du dein Recht bei der Bank durchsetzen möchtest, bin ich die Richtige. Denn mir macht kein Bankjurist etwas vor.

 

Unten sind ein paar Beispiele beschrieben.

Darlehensvertrag

Das Kreditgeschäft war 30 Jahre lang mein Leben. Ich kenne die Kreditverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken im Schlaf. Sie sind alle nach demselben Muster aufgebaut.

Insbesondere wurden in den letzten Jahren die Informationsrechte von Verbrauchern gestärkt. So muss ein Effektivzins angegeben werden, die Laufzeit des Kredites, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und wie viel Zinsen Kreditnehmer während der Laufzeit zahlen müssen. Es steht aber auch drin, wie gekündigt werden kann, welche Sicherheiten zu stellen sind und welche Kosten neben den Zinsen zu bezahlen sind. 

Wenn du mal eine Rate nicht zahlen kannst, darf der Kredit nicht sofort gekündigt werden. Du musst mit mindestens 2 Raten UND 10 % des Darlehensbetrages (bei Immobilienkrediten 2,5%) rückständig sein (§ 498 BGB). Privatkredite darfst Du IMMER sofort ganz zurückzahlen. Und die Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht mehr als 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages betragen.

Immobiliar-Verbraucherdarlehen darf man nur in bestimmten Fällen gegen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückzahlen.

Wenn Du also eine Frage zu deinem Kreditvertrag hast, steht das im Text. Falls Du das nicht verstehst, kann ich es dir erklären. Und auch erzählen, warum es so ist.

Grundschuld

Wenn Du eine Immobilie kaufst, brauchst Du in der Regel einen Bankkredit. Die Bank finanziert solche Vorhaben nur gegen eine Sicherheit. Bei Immobiliendarlehen ist eine Grundschuld die Sicherheit.

Was bedeutet das? Dein Haus oder Deine Eigentumswohnung ist mit der Grundschuld belastet. Wenn du also deinen Kredit nicht mehr bedienen kannst, kündigt die Bank den Kredit. Das ist aber nicht so einfach (s. Darlehesvertrag). Dann droht sie mit einer Frist von 4 Wochen an, die Grundschuld zu verwerten. Das heißt, sie wird die Zwangsversteigerung durchführen, wenn Du deinen Kredit nicht zurückzahlen kannst. Eine Zwangsversteigerung dauert aber in der Regel über ein Jahr. In der  Zwischenzeit kannst Du noch selber versuchen, die Angelegenheit mit der Bank zu regeln oder Dein Haus selber zu verkaufen um die Schulden aus dem Darlehen zu tilgen. Das nennt man freihändigen Verkauf.

Die Grundschuld wird im Grundbuch für die Bank eingetragen. Dafür musst Du zum Notar gehen. In der Regel macht das der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet mit.

Wenn Du also Immobilieneigentum wieder verkaufen willst, musst Du erstmal das Darlehen bei der Bank zurückzahlen aus dem Kaufpreis. Nur der Restbetrag steht Dir zu.

Vorteil für die Bank: Auch wenn Du den Kredit nicht mehr zurückzahlen kannst, kann das Haus in der Zwangsversteigerung verkauft (Fachbegriff „verwertet“) werden und das Darlehen kann meistens vollständig zurückgeführt werden.

Vorteil für Dich: Damit hast du entweder keine oder auch nur noch geringe Restschulden. Aufgrund des geringen Verlustrisikos für die Bank sind die Zinsen für sog. Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Gegensatz zu Konsumentenkrediten niedrig.

Infoveranstaltungen

Habe ich Dein Interesse geweckt? Besuche mich gerne auf einer Infoveranstaltung. Ich halte regelmäßig Vorträge zum Thema Patientenverfügungen, Erbrecht und Immobilienrecht.

Auf Anfrage halte ich diese auch gerne für Privatgruppen, Vereine oder Verbände indivduell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten.
Sie erreichen mich per Email oder Telefon.

Eine Übersicht der kommenden Veranstaltungen findest Du hier.

Angst vor der Bank?

 

Auch eine Bank oder Sparkasse kann Fehler machen.