Erbrecht

Wer soll Deinen Nachlass bekommen? Bestimme selbst, wer Dein Vermögen erbt. Wenn Du selber Erbe bist, was steht Dir zu?

Was bedeutet Erbrecht?

Das deutsche Erbrecht ist ein Familienerbrecht. Es gibt ein sogenanntes gesetzliches Erbrecht, das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Danach erben zuerst die Kinder und die Ehepartner. Wenn beide nicht vorhanden sind, erben die Eltern und die Geschwister. Wenn auch diese nicht mehr leben weitere Verwandte. Das mal ganz grob dargestellt.

Erblasser

Wenn du gerne individuell bestimmen möchtest, wer etwas von Dir erbt oder welchen Gegenstand konkret jemand nach Deinem Tod bekommen soll, musst du ein Testament (s.u.) schreiben oder einen Erbvertrag abschließen. Das nennt man auch letztwillige Verfügung.

Erbe

Entweder gilt das gesetzliche Erbrecht, das Kinder und Ehegatten als erstes erben lässt. Oder es existiert ein Testament. Manchmal sind die Formulierungen unklar und Du sollst nichts bekommen. Ein Testament kann angefochten werden. Als Kind oder Ehepartner steht dir zumindestens ein Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ausschlagung

Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann man innerhalb von 6 Wochen (ACHTUNG Frist!) die Erbschaft ausschlagen beim Nachlassgericht. Nachlassgericht ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen und das Amtsgericht, das dir mitgeteilt hat, dass Du Erbe wirst.

Ist Testament gleich Testament?

Nein.

Eheleute mit Kindern sollten ein sog. Berliner Testament erstellen. Danach erbt erst der Ehepartner alleine. Erst nach dem Tod des letzten Elternteils erben die Kinder. Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht und die Kinder bekommen nach dem Tod eines Elternteils die Hälfte des Vermögens der Eltern bzw. ein Viertel, wenn die Hälfte dem überlebenden Ehegatten gehört.

Am Beispiel eines Hauses wird klar, dass das für den überlebenden Elternteil kritisch werden kann. Dann muss er nämlich die Kinder auszahlen. Mit Glück, weil ihm die Hälfte selbst gehört hat, muss er NUR 25% auszahlen. Wenn er Pech hat und das Haus hat aus irgendwelchen Gründen der verstorbenen Person allein gehört, müssen Mutter oder Vater die Hälfte des Hauses an die Kinder herausgeben. Wenn diese gerade Geld brauchen oder Schwiegertochter oder Schwiegersohn das Geld einfordern, erbt der überlebende Ehepartner zu der Trauer auch noch finanzielle Probleme.

Kinder- und ehelose Personen wiederum würden alles den Eltern oder Geschwistern vererben oder irgendwelchen entfernten Verwandten, wenn sie nicht mit einem Testament rechtzeitig Vorsorge treffen. Damit kann das Geld dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin oder einer anderen geliebten Person vererbt werden. Oder es wird zu einem guten Zweck gespendet.

Infoveranstaltungen

Habe ich Dein Interesse geweckt? Besuche mich gerne auf einer Infoveranstaltung. Ich halte regelmäßig Vorträge zum Thema Patientenverfügungen, Erbrecht und Immobilienrecht.

Auf Anfrage halte ich diese auch gerne für Privatgruppen, Vereine oder Verbände indivduell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten.
Sie erreichen mich per Email oder Telefon.

Eine Übersicht der kommenden Veranstaltungen findest Du hier.

 

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