
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
23. März @ 18:30 - 20:00
Eur8Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Oder man hat selbst durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt, dass einen eine Vertrauensperson betreuen darf. Patientenverfügung bedeutet, wie möchten Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden. Und dafür brauchen Sie wieder die Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzt.
Zur Vorsorge gehört auch eine erbrechtliche Regelung. Das Testament wird kurz erklärt.
Wie man alles am Besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert. Ich erkläre es anhand von Beispielen aus dem wirklichen Leben. Es werden auch Tipps gegeben. Mein Motto „Einfach – für Dich – verständlich“ garantiert, dass das Thema auch für Laien verständlich dargestellt wird. Und bringen Sie Fragen mit. Sie werden gerne beantwortet.